§2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

  1. Zweck des Vereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung des Modellflugsports und der Jugend.
    Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung sportlicher Wettkämpfe, die Förderung der Jugendarbeit durch Abhaltung von Baukursen und praktischer Unterstützung am Erlernen des Modellflugsports, Erweckung und Förderung des Interesses der Jugend am Flugmodellsport durch Teilnahme an Meisterschaften und Schaufliegen sowie durch Fortbildungsmaßnahmen in Hinsicht auf den Modellflugsport.
    Er wird weiter verwirklicht durch die Pflege und Erhaltung eines Modellfluggeländes, das den Vereinsmitgliedern zur Verfügung gestellt wird, um den Sport auszuführen.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Aufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Reinhardshagen unter der Bedingung es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
  5. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er ist Mitglied im Dachverband der Modellflieger der Bundesrepublik Deutschland, im Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) mit seinem Sitz in Bonn.

Auszug aus der Satzung der Modellbaugruppe Lilienthal Veckerhagen e.V. vom 10. März 1978