Lärmschutzmessung

Lärmschutzmessung auf dem Modell­flug­platz

Anfang September gab es die ersten Termine zur regelmäßigen Überprüfung der Schallpegel der Modelle mit Verbrennungsmotor. Das Wetter spielte zeitweise mit und man sieht den Aufbau der nächsten Maschine, die vermessen wird.

Peilung auf das Objekt Das Objekt muss in bestimten Winkeln angepeilt und vermessen werden. Erst der Mittelwert der Einzelmessungen wird später in den Lärmpass eingetragen. Lärmschutzmessung der MBG mit Computerprotokoll Die Modelle mit Verbrennungsmotor/-antrieb dürfen laut Gesetzgeber einen bestimmten Lärmpegel nicht überschreiten. Er richtet sich nach der Art des Modells und dessen Antrieb. Die Messvorschriften sind genau festgelegt und müssen exakt eingehalten werden. Viele Randbedingungen sind genau mit zu protokollieren, wie z.B. Temperatur, Windgeschiwindigkeit, Ausstattung des Messobjektes mit Propellertyp, Motortyp. Der ausgestellte Lärmpass ist auf Verlangen den staatlichen Organen oder einem Veranstalter vorzuzeigen. Vorbereitung/Windmessung Windstärke und Richtung am Messplatz des Schallpegelmessers

Wir hoffen für die weiteren Messungen auf gutes Wetter und zahlreiche Beteiligung!



Wo: Reinhardshagen-Veckerhagen, Bruchweg