April,
2030
April 2030
Mon Die Mit Don Fre Sam Son
1 Monday, 1. April 2030 2 Tuesday, 2. April 2030 3 Wednesday, 3. April 2030 4 Thursday, 4. April 2030 5 Friday, 5. April 2030 6 Saturday, 6. April 2030 7 Sunday, 7. April 2030
8 Monday, 8. April 2030 9 Tuesday, 9. April 2030 10 Wednesday, 10. April 2030 11 Thursday, 11. April 2030 12 Friday, 12. April 2030 13 Saturday, 13. April 2030 14 Sunday, 14. April 2030
15 Monday, 15. April 2030 16 Tuesday, 16. April 2030 17 Wednesday, 17. April 2030 18 Thursday, 18. April 2030 19 Friday, 19. April 2030 20 Saturday, 20. April 2030 21 Sunday, 21. April 2030
22 Monday, 22. April 2030 23 Tuesday, 23. April 2030 24 Wednesday, 24. April 2030 25 Thursday, 25. April 2030 26 Friday, 26. April 2030 27 Saturday, 27. April 2030 28 Sunday, 28. April 2030
29 Monday, 29. April 2030 30 Tuesday, 30. April 2030 1 2 3 4 5

Die Versammlungen finden i.d.R. im Lokal statt. In der jüngeren Vergangenheit war es das Gasthaus Ude „Zum weißen Roß“ in Reinhardshagen / Vaake für die Migliederversammlungen.

Im Sommer finden Versammlungen auch mal auf dem Flugplatzgelände statt.

Deshalb bitte unbedingt den Veranstaltungsort im Termin beachten!

Seltene Ereignisse mit hoher Priorität sind hier zusammengefasst.

 Allgemeine Termine sind hierunter abgelegt.

In dieser Kategorie werden Termine von befreundeten Vereinen (z.B.: Freundschaftsfliegen), Ausflüge, Messebesuche etc. geführt. Interessierte MBG-Mitglieder melden sich bitte beim Organisator. Befreundete Vereine können gerne Kontakt mit dem Admin aufnehmen.

Arbeitseinsatz für Mitglieder

Zum Arbeitseinsatz für Mitglieder wird bei Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Flugplatz aufgerufen. Von jedem Mitglied sind jährlich 10 Arbeitsstunden zu Leisten. Auswärtige Mitglieder (über 100 km) leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Mähdienst und die Jugendleiter sind von diesen Arbeitsstunden befreit. Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand angesetzt und eine Woche vorher am schwarzen Brett in der Vereinshütte oder in den Versammlungen bekannt gegeben. Als Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Betrag von EUR 15,--/Std. zu zahlen. Bei terminlichen Schwierigkeiten können Sonderreglungen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

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