März,
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März 2025
Mon Die Mit Don Fre Sam Son
24 25 26 27 28 1 Saturday, 1. March 2025 2 Sunday, 2. March 2025
3 Monday, 3. March 2025 4 Tuesday, 4. March 2025 5 Wednesday, 5. March 2025 6 Thursday, 6. March 2025 7 Friday, 7. March 2025 8 Saturday, 8. March 2025 9 Sunday, 9. March 2025
10 Monday, 10. March 2025 11 Tuesday, 11. March 2025 12 Wednesday, 12. March 2025 13 Thursday, 13. March 2025 14 Friday, 14. March 2025 15 Saturday, 15. March 2025 16 Sunday, 16. March 2025
17 Monday, 17. March 2025 18 Tuesday, 18. March 2025 19 Wednesday, 19. March 2025 20 Thursday, 20. March 2025 21 Friday, 21. March 2025 22 Saturday, 22. March 2025 23 Sunday, 23. March 2025
24 Monday, 24. March 2025 25 Tuesday, 25. March 2025 26 Wednesday, 26. March 2025 27 Thursday, 27. March 2025 28 Friday, 28. March 2025 29 Saturday, 29. March 2025 30 Sunday, 30. March 2025
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Die Versammlungen finden i.d.R. im Lokal statt. In der jüngeren Vergangenheit war es das Gasthaus Ude „Zum weißen Roß“ in Reinhardshagen / Vaake für die Migliederversammlungen.

Im Sommer finden Versammlungen auch mal auf dem Flugplatzgelände statt.

Deshalb bitte unbedingt den Veranstaltungsort im Termin beachten!

Seltene Ereignisse mit hoher Priorität sind hier zusammengefasst.

 Allgemeine Termine sind hierunter abgelegt.

In dieser Kategorie werden Termine von befreundeten Vereinen (z.B.: Freundschaftsfliegen), Ausflüge, Messebesuche etc. geführt. Interessierte MBG-Mitglieder melden sich bitte beim Organisator. Befreundete Vereine können gerne Kontakt mit dem Admin aufnehmen.

Arbeitseinsatz für Mitglieder

Zum Arbeitseinsatz für Mitglieder wird bei Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Flugplatz aufgerufen. Von jedem Mitglied sind jährlich 10 Arbeitsstunden zu Leisten. Auswärtige Mitglieder (über 100 km) leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Mähdienst und die Jugendleiter sind von diesen Arbeitsstunden befreit. Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand angesetzt und eine Woche vorher am schwarzen Brett in der Vereinshütte oder in den Versammlungen bekannt gegeben. Als Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Betrag von EUR 15,--/Std. zu zahlen. Bei terminlichen Schwierigkeiten können Sonderreglungen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

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