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Juli 2030
Mon Die Mit Don Fre Sam Son
1 Montag, 1. Juli 2030 2 Dienstag, 2. Juli 2030 3 Mittwoch, 3. Juli 2030 4 Donnerstag, 4. Juli 2030 5 Freitag, 5. Juli 2030 6 Samstag, 6. Juli 2030 7 Sonntag, 7. Juli 2030
8 Montag, 8. Juli 2030 9 Dienstag, 9. Juli 2030 10 Mittwoch, 10. Juli 2030 11 Donnerstag, 11. Juli 2030 12 Freitag, 12. Juli 2030 13 Samstag, 13. Juli 2030 14 Sonntag, 14. Juli 2030
15 Montag, 15. Juli 2030 16 Dienstag, 16. Juli 2030 17 Mittwoch, 17. Juli 2030 18 Donnerstag, 18. Juli 2030 19 Freitag, 19. Juli 2030 20 Samstag, 20. Juli 2030 21 Sonntag, 21. Juli 2030
22 Montag, 22. Juli 2030 23 Dienstag, 23. Juli 2030 24 Mittwoch, 24. Juli 2030 25 Donnerstag, 25. Juli 2030 26 Freitag, 26. Juli 2030 27 Samstag, 27. Juli 2030 28 Sonntag, 28. Juli 2030
29 Montag, 29. Juli 2030 30 Dienstag, 30. Juli 2030 31 Mittwoch, 31. Juli 2030 1 2 3 4

Die Versammlungen finden i.d.R. im Lokal statt. In der jüngeren Vergangenheit war es das Gasthaus Ude „Zum weißen Roß“ in Reinhardshagen / Vaake für die Migliederversammlungen.

Im Sommer finden Versammlungen auch mal auf dem Flugplatzgelände statt.

Deshalb bitte unbedingt den Veranstaltungsort im Termin beachten!

Seltene Ereignisse mit hoher Priorität sind hier zusammengefasst.

 Allgemeine Termine sind hierunter abgelegt.

In dieser Kategorie werden Termine von befreundeten Vereinen (z.B.: Freundschaftsfliegen), Ausflüge, Messebesuche etc. geführt. Interessierte MBG-Mitglieder melden sich bitte beim Organisator. Befreundete Vereine können gerne Kontakt mit dem Admin aufnehmen.

Arbeitseinsatz für Mitglieder

Zum Arbeitseinsatz für Mitglieder wird bei Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Flugplatz aufgerufen. Von jedem Mitglied sind jährlich 10 Arbeitsstunden zu Leisten. Auswärtige Mitglieder (über 100 km) leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Mähdienst und die Jugendleiter sind von diesen Arbeitsstunden befreit. Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand angesetzt und eine Woche vorher am schwarzen Brett in der Vereinshütte oder in den Versammlungen bekannt gegeben. Als Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Betrag von EUR 15,--/Std. zu zahlen. Bei terminlichen Schwierigkeiten können Sonderreglungen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

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