April,
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April 2031
Mon Die Mit Don Fre Sam Son
31 1 Tuesday, 1. April 2031 2 Wednesday, 2. April 2031 3 Thursday, 3. April 2031 4 Friday, 4. April 2031 5 Saturday, 5. April 2031 6 Sunday, 6. April 2031
7 Monday, 7. April 2031 8 Tuesday, 8. April 2031 9 Wednesday, 9. April 2031 10 Thursday, 10. April 2031 11 Friday, 11. April 2031 12 Saturday, 12. April 2031 13 Sunday, 13. April 2031
14 Monday, 14. April 2031 15 Tuesday, 15. April 2031 16 Wednesday, 16. April 2031 17 Thursday, 17. April 2031 18 Friday, 18. April 2031 19 Saturday, 19. April 2031 20 Sunday, 20. April 2031
21 Monday, 21. April 2031 22 Tuesday, 22. April 2031 23 Wednesday, 23. April 2031 24 Thursday, 24. April 2031 25 Friday, 25. April 2031 26 Saturday, 26. April 2031 27 Sunday, 27. April 2031
28 Monday, 28. April 2031 29 Tuesday, 29. April 2031 30 Wednesday, 30. April 2031 1 2 3 4

Die Versammlungen finden i.d.R. im Lokal statt. In der jüngeren Vergangenheit war es das Gasthaus Ude „Zum weißen Roß“ in Reinhardshagen / Vaake für die Migliederversammlungen.

Im Sommer finden Versammlungen auch mal auf dem Flugplatzgelände statt.

Deshalb bitte unbedingt den Veranstaltungsort im Termin beachten!

Seltene Ereignisse mit hoher Priorität sind hier zusammengefasst.

 Allgemeine Termine sind hierunter abgelegt.

In dieser Kategorie werden Termine von befreundeten Vereinen (z.B.: Freundschaftsfliegen), Ausflüge, Messebesuche etc. geführt. Interessierte MBG-Mitglieder melden sich bitte beim Organisator. Befreundete Vereine können gerne Kontakt mit dem Admin aufnehmen.

Arbeitseinsatz für Mitglieder

Zum Arbeitseinsatz für Mitglieder wird bei Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Flugplatz aufgerufen. Von jedem Mitglied sind jährlich 10 Arbeitsstunden zu Leisten. Auswärtige Mitglieder (über 100 km) leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Mähdienst und die Jugendleiter sind von diesen Arbeitsstunden befreit. Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand angesetzt und eine Woche vorher am schwarzen Brett in der Vereinshütte oder in den Versammlungen bekannt gegeben. Als Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Betrag von EUR 15,--/Std. zu zahlen. Bei terminlichen Schwierigkeiten können Sonderreglungen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

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