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Mon Die Mit Don Fre Sam Son
29 30 31 1 Thursday, 1. April 2032 2 Friday, 2. April 2032 3 Saturday, 3. April 2032 4 Sunday, 4. April 2032
5 Monday, 5. April 2032 6 Tuesday, 6. April 2032 7 Wednesday, 7. April 2032 8 Thursday, 8. April 2032 9 Friday, 9. April 2032 10 Saturday, 10. April 2032 11 Sunday, 11. April 2032
12 Monday, 12. April 2032 13 Tuesday, 13. April 2032 14 Wednesday, 14. April 2032 15 Thursday, 15. April 2032 16 Friday, 16. April 2032 17 Saturday, 17. April 2032 18 Sunday, 18. April 2032
19 Monday, 19. April 2032 20 Tuesday, 20. April 2032 21 Wednesday, 21. April 2032 22 Thursday, 22. April 2032 23 Friday, 23. April 2032 24 Saturday, 24. April 2032 25 Sunday, 25. April 2032
26 Monday, 26. April 2032 27 Tuesday, 27. April 2032 28 Wednesday, 28. April 2032 29 Thursday, 29. April 2032 30 Friday, 30. April 2032 1 2

Die Versammlungen finden i.d.R. im Lokal statt. In der jüngeren Vergangenheit war es das Gasthaus Ude „Zum weißen Roß“ in Reinhardshagen / Vaake für die Migliederversammlungen.

Im Sommer finden Versammlungen auch mal auf dem Flugplatzgelände statt.

Deshalb bitte unbedingt den Veranstaltungsort im Termin beachten!

Seltene Ereignisse mit hoher Priorität sind hier zusammengefasst.

 Allgemeine Termine sind hierunter abgelegt.

In dieser Kategorie werden Termine von befreundeten Vereinen (z.B.: Freundschaftsfliegen), Ausflüge, Messebesuche etc. geführt. Interessierte MBG-Mitglieder melden sich bitte beim Organisator. Befreundete Vereine können gerne Kontakt mit dem Admin aufnehmen.

Arbeitseinsatz für Mitglieder

Zum Arbeitseinsatz für Mitglieder wird bei Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Flugplatz aufgerufen. Von jedem Mitglied sind jährlich 10 Arbeitsstunden zu Leisten. Auswärtige Mitglieder (über 100 km) leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Mähdienst und die Jugendleiter sind von diesen Arbeitsstunden befreit. Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand angesetzt und eine Woche vorher am schwarzen Brett in der Vereinshütte oder in den Versammlungen bekannt gegeben. Als Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Betrag von EUR 15,--/Std. zu zahlen. Bei terminlichen Schwierigkeiten können Sonderreglungen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

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