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Mon Die Mit Don Fre Sam Son
30 31 1 Wednesday, 1. April 2037 2 Thursday, 2. April 2037 3 Friday, 3. April 2037 4 Saturday, 4. April 2037 5 Sunday, 5. April 2037
6 Monday, 6. April 2037 7 Tuesday, 7. April 2037 8 Wednesday, 8. April 2037 9 Thursday, 9. April 2037 10 Friday, 10. April 2037 11 Saturday, 11. April 2037 12 Sunday, 12. April 2037
13 Monday, 13. April 2037 14 Tuesday, 14. April 2037 15 Wednesday, 15. April 2037 16 Thursday, 16. April 2037 17 Friday, 17. April 2037 18 Saturday, 18. April 2037 19 Sunday, 19. April 2037
20 Monday, 20. April 2037 21 Tuesday, 21. April 2037 22 Wednesday, 22. April 2037 23 Thursday, 23. April 2037 24 Friday, 24. April 2037 25 Saturday, 25. April 2037 26 Sunday, 26. April 2037
27 Monday, 27. April 2037 28 Tuesday, 28. April 2037 29 Wednesday, 29. April 2037 30 Thursday, 30. April 2037 1 2 3

Die Versammlungen finden i.d.R. im Lokal statt. In der jüngeren Vergangenheit war es das Gasthaus Ude „Zum weißen Roß“ in Reinhardshagen / Vaake für die Migliederversammlungen.

Im Sommer finden Versammlungen auch mal auf dem Flugplatzgelände statt.

Deshalb bitte unbedingt den Veranstaltungsort im Termin beachten!

Seltene Ereignisse mit hoher Priorität sind hier zusammengefasst.

 Allgemeine Termine sind hierunter abgelegt.

In dieser Kategorie werden Termine von befreundeten Vereinen (z.B.: Freundschaftsfliegen), Ausflüge, Messebesuche etc. geführt. Interessierte MBG-Mitglieder melden sich bitte beim Organisator. Befreundete Vereine können gerne Kontakt mit dem Admin aufnehmen.

Arbeitseinsatz für Mitglieder

Zum Arbeitseinsatz für Mitglieder wird bei Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Flugplatz aufgerufen. Von jedem Mitglied sind jährlich 10 Arbeitsstunden zu Leisten. Auswärtige Mitglieder (über 100 km) leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Mähdienst und die Jugendleiter sind von diesen Arbeitsstunden befreit. Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand angesetzt und eine Woche vorher am schwarzen Brett in der Vereinshütte oder in den Versammlungen bekannt gegeben. Als Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Betrag von EUR 15,--/Std. zu zahlen. Bei terminlichen Schwierigkeiten können Sonderreglungen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

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