April,
2017
April 2017
Mon Die Mit Don Fre Sam Son
27 28 29 30 31 1 Saturday, 1. April 2017 2 Sunday, 2. April 2017
3 Monday, 3. April 2017 4 Tuesday, 4. April 2017 5 Wednesday, 5. April 2017 6 Thursday, 6. April 2017 7 Friday, 7. April 2017 8 Saturday, 8. April 2017 9 Sunday, 9. April 2017
10 Monday, 10. April 2017 11 Tuesday, 11. April 2017 12 Wednesday, 12. April 2017 13 Thursday, 13. April 2017 14 Friday, 14. April 2017 15 Saturday, 15. April 2017 16 Sunday, 16. April 2017
17 Monday, 17. April 2017 18 Tuesday, 18. April 2017 19 Wednesday, 19. April 2017 20 Thursday, 20. April 2017 21 Friday, 21. April 2017 22 Saturday, 22. April 2017 23 Sunday, 23. April 2017
24 Monday, 24. April 2017 25 Tuesday, 25. April 2017 26 Wednesday, 26. April 2017 27 Thursday, 27. April 2017 28 Friday, 28. April 2017 29 Saturday, 29. April 2017 30 Sunday, 30. April 2017

Die Versammlungen finden i.d.R. im Lokal statt. In der jüngeren Vergangenheit war es das Gasthaus Ude „Zum weißen Roß“ in Reinhardshagen / Vaake für die Migliederversammlungen.

Im Sommer finden Versammlungen auch mal auf dem Flugplatzgelände statt.

Deshalb bitte unbedingt den Veranstaltungsort im Termin beachten!

Seltene Ereignisse mit hoher Priorität sind hier zusammengefasst.

 Allgemeine Termine sind hierunter abgelegt.

In dieser Kategorie werden Termine von befreundeten Vereinen (z.B.: Freundschaftsfliegen), Ausflüge, Messebesuche etc. geführt. Interessierte MBG-Mitglieder melden sich bitte beim Organisator. Befreundete Vereine können gerne Kontakt mit dem Admin aufnehmen.

Arbeitseinsatz für Mitglieder

Zum Arbeitseinsatz für Mitglieder wird bei Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Flugplatz aufgerufen. Von jedem Mitglied sind jährlich 10 Arbeitsstunden zu Leisten. Auswärtige Mitglieder (über 100 km) leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Mähdienst und die Jugendleiter sind von diesen Arbeitsstunden befreit. Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand angesetzt und eine Woche vorher am schwarzen Brett in der Vereinshütte oder in den Versammlungen bekannt gegeben. Als Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Betrag von EUR 15,--/Std. zu zahlen. Bei terminlichen Schwierigkeiten können Sonderreglungen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

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