April,
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April 2020
Mon Die Mit Don Fre Sam Son
30 31 1 Wednesday, 1. April 2020 2 Thursday, 2. April 2020 3 Friday, 3. April 2020 4 Saturday, 4. April 2020 5 Sunday, 5. April 2020
6 Monday, 6. April 2020 7 Tuesday, 7. April 2020 8 Wednesday, 8. April 2020 9 Thursday, 9. April 2020 10 Friday, 10. April 2020 11 Saturday, 11. April 2020 12 Sunday, 12. April 2020
13 Monday, 13. April 2020 14 Tuesday, 14. April 2020 15 Wednesday, 15. April 2020 16 Thursday, 16. April 2020 17 Friday, 17. April 2020 18 Saturday, 18. April 2020 19 Sunday, 19. April 2020
20 Monday, 20. April 2020 21 Tuesday, 21. April 2020 22 Wednesday, 22. April 2020 23 Thursday, 23. April 2020 24 Friday, 24. April 2020 25 Saturday, 25. April 2020 26 Sunday, 26. April 2020
27 Monday, 27. April 2020 28 Tuesday, 28. April 2020 29 Wednesday, 29. April 2020 30 Thursday, 30. April 2020 1 2 3

Die Versammlungen finden i.d.R. im Lokal statt. In der jüngeren Vergangenheit war es das Gasthaus Ude „Zum weißen Roß“ in Reinhardshagen / Vaake für die Migliederversammlungen.

Im Sommer finden Versammlungen auch mal auf dem Flugplatzgelände statt.

Deshalb bitte unbedingt den Veranstaltungsort im Termin beachten!

Seltene Ereignisse mit hoher Priorität sind hier zusammengefasst.

 Allgemeine Termine sind hierunter abgelegt.

In dieser Kategorie werden Termine von befreundeten Vereinen (z.B.: Freundschaftsfliegen), Ausflüge, Messebesuche etc. geführt. Interessierte MBG-Mitglieder melden sich bitte beim Organisator. Befreundete Vereine können gerne Kontakt mit dem Admin aufnehmen.

Arbeitseinsatz für Mitglieder

Zum Arbeitseinsatz für Mitglieder wird bei Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Flugplatz aufgerufen. Von jedem Mitglied sind jährlich 10 Arbeitsstunden zu Leisten. Auswärtige Mitglieder (über 100 km) leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Mähdienst und die Jugendleiter sind von diesen Arbeitsstunden befreit. Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand angesetzt und eine Woche vorher am schwarzen Brett in der Vereinshütte oder in den Versammlungen bekannt gegeben. Als Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Betrag von EUR 15,--/Std. zu zahlen. Bei terminlichen Schwierigkeiten können Sonderreglungen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

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