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Mai
Juni 2025
Mon Die Mit Don Fre Sam Son
26 27 28 29 30 31 1 Sunday, 1. June 2025
2 Monday, 2. June 2025 3 Tuesday, 3. June 2025 4 Wednesday, 4. June 2025 5 Thursday, 5. June 2025 6 Friday, 6. June 2025 7 Saturday, 7. June 2025 8 Sunday, 8. June 2025
9 Monday, 9. June 2025 10 Tuesday, 10. June 2025 11 Wednesday, 11. June 2025 12 Thursday, 12. June 2025 13 Friday, 13. June 2025 14 Saturday, 14. June 2025 15 Sunday, 15. June 2025
16 Monday, 16. June 2025 17 Tuesday, 17. June 2025 18 Wednesday, 18. June 2025 19 Thursday, 19. June 2025 20 Friday, 20. June 2025 21 Saturday, 21. June 2025 22 Sunday, 22. June 2025
23 Monday, 23. June 2025 24 Tuesday, 24. June 2025 25 Wednesday, 25. June 2025 26 Thursday, 26. June 2025 27 Friday, 27. June 2025 28 Saturday, 28. June 2025 29 Sunday, 29. June 2025
30 Monday, 30. June 2025 1 2 3 4 5 6

Die Versammlungen finden i.d.R. im Lokal statt. In der jüngeren Vergangenheit war es das Gasthaus Ude „Zum weißen Roß“ in Reinhardshagen / Vaake für die Migliederversammlungen.

Im Sommer finden Versammlungen auch mal auf dem Flugplatzgelände statt.

Deshalb bitte unbedingt den Veranstaltungsort im Termin beachten!

Seltene Ereignisse mit hoher Priorität sind hier zusammengefasst.

 Allgemeine Termine sind hierunter abgelegt.

In dieser Kategorie werden Termine von befreundeten Vereinen (z.B.: Freundschaftsfliegen), Ausflüge, Messebesuche etc. geführt. Interessierte MBG-Mitglieder melden sich bitte beim Organisator. Befreundete Vereine können gerne Kontakt mit dem Admin aufnehmen.

Arbeitseinsatz für Mitglieder

Zum Arbeitseinsatz für Mitglieder wird bei Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Flugplatz aufgerufen. Von jedem Mitglied sind jährlich 10 Arbeitsstunden zu Leisten. Auswärtige Mitglieder (über 100 km) leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Mähdienst und die Jugendleiter sind von diesen Arbeitsstunden befreit. Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand angesetzt und eine Woche vorher am schwarzen Brett in der Vereinshütte oder in den Versammlungen bekannt gegeben. Als Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Betrag von EUR 15,--/Std. zu zahlen. Bei terminlichen Schwierigkeiten können Sonderreglungen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

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