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Mon Die Mit Don Fre Sam Son
29 30 31 1 Donnerstag, 1. April 2027 2 Freitag, 2. April 2027 3 Samstag, 3. April 2027 4 Sonntag, 4. April 2027
5 Montag, 5. April 2027 6 Dienstag, 6. April 2027 7 Mittwoch, 7. April 2027 8 Donnerstag, 8. April 2027 9 Freitag, 9. April 2027 10 Samstag, 10. April 2027 11 Sonntag, 11. April 2027
12 Montag, 12. April 2027 13 Dienstag, 13. April 2027 14 Mittwoch, 14. April 2027 15 Donnerstag, 15. April 2027 16 Freitag, 16. April 2027 17 Samstag, 17. April 2027 18 Sonntag, 18. April 2027
19 Montag, 19. April 2027 20 Dienstag, 20. April 2027 21 Mittwoch, 21. April 2027 22 Donnerstag, 22. April 2027 23 Freitag, 23. April 2027 24 Samstag, 24. April 2027 25 Sonntag, 25. April 2027
26 Montag, 26. April 2027 27 Dienstag, 27. April 2027 28 Mittwoch, 28. April 2027 29 Donnerstag, 29. April 2027 30 Freitag, 30. April 2027 1 2

Die Versammlungen finden i.d.R. im Lokal statt. In der jüngeren Vergangenheit war es das Gasthaus Ude „Zum weißen Roß“ in Reinhardshagen / Vaake für die Migliederversammlungen.

Im Sommer finden Versammlungen auch mal auf dem Flugplatzgelände statt.

Deshalb bitte unbedingt den Veranstaltungsort im Termin beachten!

Seltene Ereignisse mit hoher Priorität sind hier zusammengefasst.

 Allgemeine Termine sind hierunter abgelegt.

In dieser Kategorie werden Termine von befreundeten Vereinen (z.B.: Freundschaftsfliegen), Ausflüge, Messebesuche etc. geführt. Interessierte MBG-Mitglieder melden sich bitte beim Organisator. Befreundete Vereine können gerne Kontakt mit dem Admin aufnehmen.

Arbeitseinsatz für Mitglieder

Zum Arbeitseinsatz für Mitglieder wird bei Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Flugplatz aufgerufen. Von jedem Mitglied sind jährlich 10 Arbeitsstunden zu Leisten. Auswärtige Mitglieder (über 100 km) leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Mähdienst und die Jugendleiter sind von diesen Arbeitsstunden befreit. Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand angesetzt und eine Woche vorher am schwarzen Brett in der Vereinshütte oder in den Versammlungen bekannt gegeben. Als Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Betrag von EUR 15,--/Std. zu zahlen. Bei terminlichen Schwierigkeiten können Sonderreglungen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

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