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Mon Die Mit Don Fre Sam Son
1 Monday, 1. February 2038 2 Tuesday, 2. February 2038 3 Wednesday, 3. February 2038 4 Thursday, 4. February 2038 5 Friday, 5. February 2038 6 Saturday, 6. February 2038 7 Sunday, 7. February 2038
8 Monday, 8. February 2038 9 Tuesday, 9. February 2038 10 Wednesday, 10. February 2038 11 Thursday, 11. February 2038 12 Friday, 12. February 2038 13 Saturday, 13. February 2038 14 Sunday, 14. February 2038
15 Monday, 15. February 2038 16 Tuesday, 16. February 2038 17 Wednesday, 17. February 2038 18 Thursday, 18. February 2038 19 Friday, 19. February 2038 20 Saturday, 20. February 2038 21 Sunday, 21. February 2038
22 Monday, 22. February 2038 23 Tuesday, 23. February 2038 24 Wednesday, 24. February 2038 25 Thursday, 25. February 2038 26 Friday, 26. February 2038 27 Saturday, 27. February 2038 28 Sunday, 28. February 2038

Die Versammlungen finden i.d.R. im Lokal statt. In der jüngeren Vergangenheit war es das Gasthaus Ude „Zum weißen Roß“ in Reinhardshagen / Vaake für die Migliederversammlungen.

Im Sommer finden Versammlungen auch mal auf dem Flugplatzgelände statt.

Deshalb bitte unbedingt den Veranstaltungsort im Termin beachten!

Seltene Ereignisse mit hoher Priorität sind hier zusammengefasst.

 Allgemeine Termine sind hierunter abgelegt.

In dieser Kategorie werden Termine von befreundeten Vereinen (z.B.: Freundschaftsfliegen), Ausflüge, Messebesuche etc. geführt. Interessierte MBG-Mitglieder melden sich bitte beim Organisator. Befreundete Vereine können gerne Kontakt mit dem Admin aufnehmen.

Arbeitseinsatz für Mitglieder

Zum Arbeitseinsatz für Mitglieder wird bei Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Flugplatz aufgerufen. Von jedem Mitglied sind jährlich 10 Arbeitsstunden zu Leisten. Auswärtige Mitglieder (über 100 km) leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Mähdienst und die Jugendleiter sind von diesen Arbeitsstunden befreit. Die Arbeitseinsätze werden vom Vorstand angesetzt und eine Woche vorher am schwarzen Brett in der Vereinshütte oder in den Versammlungen bekannt gegeben. Als Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Betrag von EUR 15,--/Std. zu zahlen. Bei terminlichen Schwierigkeiten können Sonderreglungen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

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